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Sanktionslisten kostenlos prüfen — EU, UN und OFAC

Prüfen Sie einen Firmen- oder Personennamen sofort gegen rund 80.000 Einträge der Sanktionslisten von EU, UN und OFAC — kostenlos und ohne Anmeldung. Für alle Ihre Lieferanten automatisch und täglich: NexSource.

  • Ca. 80.000 Namen
  • Täglich aktualisiert
  • Ohne Anmeldung

Namen gegen Sanktionslisten prüfen

Firmen- oder Personenname, z. B. Banco Nacional de Cuba. Rechtsformzusätze wie GmbH oder Ltd. werden ignoriert.

Bis zu 5 kostenlose Prüfungen pro Tag. Der Name wird nur für die Prüfung verwendet und nicht gespeichert.

Ergebnis eines automatischen Namensabgleichs, keine Rechtsberatung. Ein Treffer ist ein Verdacht, keine Bestätigung; kein Treffer schließt indirekte Beteiligungen gelisteter Personen nicht aus.

Kurz gesagt: Sanktionsrecht gilt in der EU für jedes Unternehmen, ohne Größengrenze. Wer Lieferanten nicht abgleicht, riskiert empfindliche Bußgelder und im Extremfall strafrechtliche Folgen. Einzelne Namen prüfen Sie oben kostenlos. In NexSource wird jeder Lieferant beim Anlegen gegen EU-, UN- und OFAC-Listen geprüft und danach täglich automatisch erneut abgeglichen — mit dokumentiertem Ergebnis.

Die Pflicht gilt auch für kleine Unternehmen

Ein weit verbreiteter Irrtum lautet, Sanktionsprüfung sei ein Konzernthema. Das Gegenteil ist der Fall: EU-Sanktionsverordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und für alle Wirtschaftsteilnehmer — vom Einzelunternehmen bis zum Konzern. Untersagt ist unter anderem, gelisteten Personen oder Organisationen direkt oder indirekt Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

„Indirekt" ist dabei der schwierige Teil: Es genügt nicht, den Namen des Vertragspartners zu prüfen, wenn dahinter eine gelistete Person als wirtschaftlich Berechtigter steht. Deshalb gehört zur Prüfung auch ein Blick auf Eigentümerstrukturen — insbesondere bei Neukunden und Lieferanten aus Risikoregionen.

Hinweis

Diese Seite gibt einen praxisorientierten Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Treffern, Genehmigungsfragen oder Geschäften mit Bezug zu Sanktionsregimen sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

Welche Listen relevant sind

ListeHerausgeberWann relevant
EU-Sanktionsliste (CFSP)Europäische UnionImmer — unmittelbar bindend für EU-Unternehmen
UN-SanktionslisteVereinte NationenGrundlage vieler EU-Listungen, international relevant
OFAC SDN ListUS-FinanzministeriumBei US-Bezug: US-Kunden, USD-Zahlungen, US-Vorprodukte, US-Tochtergesellschaften

NexSource prüft gegen alle drei. Zusätzlich wird die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer über das offizielle EU-VIES-System validiert — das ist eine andere Prüfung mit einem anderen Zweck, gehört im Lieferanten-Onboarding aber in denselben Arbeitsschritt.

Wie die Prüfung in NexSource abläuft

  1. Lieferant suchen, anlegen oder importieren — die Prüfung läuft automatisch, bei der KI-Suche für jedes Suchergebnis, beim CSV-Import für jede Zeile.
  2. Abgleich — Name und Unternehmensdaten werden gegen EU-, OFAC- und UN-Listen abgeglichen.
  3. USt-IdNr.-Validierung — parallel wird die Umsatzsteuer-ID über VIES geprüft.
  4. Trust-Score — die Signale werden zu einer Bewertung von 0–100 mit Risikoeinstufung und Onboarding-Empfehlung verdichtet.
  5. Dokumentation — das Ergebnis bleibt am Lieferantendatensatz erhalten und ist im Audit vorzeigbar.
  6. Tägliche Überwachung — die Listen werden täglich aktualisiert und alle Lieferanten erneut abgeglichen. Ein neuer Treffer erscheint sofort am Lieferanten und kommt per E-Mail an Inhaber und Manager.

Warum Dokumentation wichtiger ist als die Prüfung selbst

Viele Unternehmen prüfen tatsächlich — nur eben in einem Browser-Tab, ohne Spur. Im Prüfungsfall ist die entscheidende Frage jedoch nicht, ob Sie geprüft haben, sondern ob Sie es belegen können. Eine Prüfung ohne Nachweis ist im Zweifel keine Prüfung.

Deshalb speichert NexSource das Prüfergebnis am Lieferanten, statt es nur anzuzeigen. Zusammen mit Zertifikaten, Verträgen und der Statushistorie der Bestellungen ergibt sich eine vollständige Lieferantenakte.

Was tun bei einem Treffer?

  1. Nicht sofort handeln, sondern verifizieren. Namensgleichheiten sind häufig — prüfen Sie Geburtsdatum, Sitz, Registernummer und weitere Identifikatoren.
  2. Vorgang einfrieren. Keine Zahlungen und keine Lieferungen, solange der Verdacht nicht ausgeräumt ist.
  3. Fachkundigen Rat einholen. Bei einem bestätigten Treffer bestehen unter Umständen Melde- und Einfrierpflichten.
  4. Alles dokumentieren. Prüfzeitpunkt, Ergebnis, Bewertung und Entscheidung — das ist Ihre Absicherung.
FAQ

Häufige Fragen

Wer muss Sanktionslisten prüfen?

Die EU-Sanktionsverordnungen gelten unmittelbar für alle Unternehmen in der EU — unabhängig von der Größe. Es gibt keine Bagatellgrenze und keine Mitarbeiterzahl, ab der die Pflicht erst greift. Verboten ist insbesondere, gelisteten Personen und Organisationen direkt oder indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen bereitzustellen.

Welche Listen sind relevant?

Für EU-Unternehmen sind die EU-Sanktionslisten maßgeblich. Praktisch relevant sind zusätzlich die UN-Listen sowie die US-Listen des OFAC (insbesondere SDN), sobald Sie US-Bezug haben — etwa durch US-Kunden, US-Dollar-Zahlungen oder US-Vorprodukte. NexSource prüft gegen EU, OFAC und UN.

Wie oft muss geprüft werden?

Sinnvoll ist eine Prüfung vor der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung und danach anlassbezogen — die Listen ändern sich laufend. Wichtig ist, dass die Prüfung dokumentiert ist: Ohne Nachweis lässt sich im Zweifel nicht belegen, dass sie stattgefunden hat.

Ersetzt NexSource eine Compliance-Beratung?

Nein. NexSource automatisiert und dokumentiert den Abgleich und liefert Ihnen die Nachweise. Die Bewertung eines Treffers, die Entscheidung über die Geschäftsbeziehung und die Frage nach Genehmigungspflichten bleiben Ihre unternehmerische und juristische Verantwortung. Bei einem Treffer sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

Ist die Sanktionslistenprüfung auf dieser Seite wirklich kostenlos?

Ja. Sie können bis zu fünf Namen pro Tag ohne Anmeldung prüfen — gegen rund 80.000 Einträge der Sanktionslisten von EU, UN und OFAC, die täglich aktualisiert werden. Für die laufende Prüfung aller Ihrer Lieferanten gibt es NexSource: Dort wird jeder Lieferant beim Anlegen geprüft und danach täglich automatisch erneut abgeglichen.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Der eingegebene Name wird ausschließlich für die Prüfung verwendet und nicht gespeichert. Zum Schutz vor Missbrauch zählen wir die Anfragen je Anschluss und Tag in pseudonymisierter Form (als nicht rückrechenbarer Hash); dieser Zähler wird nach spätestens zwei Tagen gelöscht.

Was passiert bei einem Treffer?

Ein Treffer ist zunächst ein Verdachtsmoment, kein Urteil — Namensgleichheiten kommen vor. NexSource weist den Treffer aus, sodass Sie ihn prüfen, dokumentieren und bewusst entscheiden können, statt ihn unbemerkt zu übergehen.

Bringen Sie Ordnung in Ihren Einkauf.

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